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Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 2013

1. Geltung
Allen Geschäften liegen unsere Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie sind Vertragsinhalt und Einkaufsbedingungen des Bestellers. Diese Bedingungen werden vom Besteller anerkannt, falls er nicht ausdrücklich und unverzüglich Widerspruch einlegt. Bei Auftragserteilung treten automatisch  unsere AGB in Kraft. Bei Unwirksam werden einer dieser Bestimmungen bleiben die übrigen uneingeschränkt wirksam.

2. Umfang der Lieferung
Für den Umfang und Ausführung ist die Auftragsbestätigung mündlich/ schriftlich maßgebend. Liegt nur ein angenommenes Angebot vor, sind von der Firma Garten Scheidl auch nur die dort beinhalteten Leistungen bzw. Positionen auszuführen.

3. Daten und Unterlagen
Technische Unterlagen, wie zum Beispiel Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen etc. dienen Informationszwecken und beinhalten keine Eigenschaftszusicherungen.

4. Preise
Wenn nicht anders angegeben, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer im Preis enthalten. Preisirrtümer und Preisänderungen behalten wir uns vor. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.

5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug netto zahlbar, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug oder Neukunden ist eine Lieferung nur gegen Vorkasse möglich.

6. Prüfung und Abnahme der Lieferung
Der Besteller hat die Lieferung/ Fertigstellung der Baustelle innerhalb von einem Tag zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich der Firma Garten Scheidl schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, gilt die Lieferung/ Bauausführung als genehmigt. Die Baustelle gilt als mangelfrei abgenommen (stillschweigende Abnahme), wenn der Auftraggeber die Anlage in Betrieb nimmt und nicht binnen 7 Tagen eine schriftliche Beanstandung/ Mängelrüge vorbringt. 

7. Gewährleistung
Bei berechtigten Mängelrügen erfolgen nach unserer Wahl Nachbesserungen. Ansprüche auf Schadenersatz sind generell ausgeschlossen. Das gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und für Schadensersatzansprüche wegen einer etwaigen schuldhaften Verletzung unserer Nachbesserungspflicht. Gewährleistung besteht nicht auf bereits bei der Abnahme offensichtliche Mängel, die nicht binnen 7 Tagen schriftlich bei uns beanstandet wurden.

8. Haftung und Nebenpflichten
Rat und Auskunft über die Verwendung unserer Liefergegenstände geben wir nach bestem Wissen, schließen jedoch unsere Haftung hierfür aus, weil die Verantwortung hinsichtlich Eignung und bestimmungsgemäßer Verwendung unserer Liefergegenstände beim Besteller liegen.

9. Produkthaftung
Für Fehler an unseren Liefergegenständen haften wir dem Besteller gegenüber ausschließlich gemäß Abschnitt "Gewährleistung" dieser Bedingungen. Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung sind ausgeschlossen.

10. Garantie
Die Garantie beschränkt sich unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungen oder Schadenersatzansprüche auf den kostenlosen Ersatz der Teile, an denen Material- oder Herstellerfehler in der vereinbarten Garantiezeit einwandfrei nachzuweisen sind. Beanstandungen an Geräten und deren Installation sind uns sofort nach Auftreten eines Defektes anzuzeigen.

11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen durch den Besteller Eigentum von Garten Scheidl.

12. Allgemeine Haftungsbeschränkung
Bei Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung haften wir, auch für unsere Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Dieser Ausschluss gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

13. Lieferfristen/ Ausführungsfristen und Lieferbedingungen
Die Lieferfrist/ Ausführungsfrist wird generell individuell zum vorliegenden Bauvorhaben vereinbart.
Die Ausführungsfrist wird verlängert:
a) Wenn Garten Scheidl, Inh.: Dipl. Ing Lorenz Scheidl durch höhere Gewalt an der Ausführung gehindert wird. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von Garten Scheidl nicht zu vertretende Umstände gleich: behördliche Maßnahmen, Arbeitskampf, wesentliche Betriebsstörungen wie etwa die Zerstörung des Betriebes im Ganzen oder wichtigen Abteilungen, Abholungs- oder Zustellungsverzögerung aufgrund von schlechten Wetterverhältnissen. Schadensersatzansprüche der Besteller sind ausgeschlossen.
b) Wenn der Besteller der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachgekommen ist, wie zum Beispiel Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen.
Teillieferungen sind zulässig. Für Teillieferungen kann Garten Scheidl Teilrechnungen ausstellen. Sämtliche Transportnebenkosten, wie zum Beispiel Versicherungen, Ausfuhr, Einfuhr-, oder andere Bewilligungen sowie Beurkundungen gehen zu Lasten des Bestellers. Ferner hat der Besteller alle Arten von Abgaben, Steuern, Zölle und Gebühren zu tragen.

14. Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass die Daten des Kunden gespeichert werden, um einen reibungslosen Ablauf des Kaufvorgangs zu garantieren. Die Daten des Kunden werden nicht an Dritte weitergegeben. Auf Wunsch des Kunden werden diese Daten gelöscht.